Beiträge für eine Lebendige Streitkultur in Karlsruhe

Arbeitswelt/Refugees

„Die Hoffnung in den Augen“

Motto einer malischen Flüchtlingsselbsthilfeorganisation

Mit Freude beim Lernen (Foto: Julia Stove)

Adama ist 20, kommt aus Mali und hat eine der vielen Klassen des Vorqualifizierungsjahres Arbeit/Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse (VABO), an einer beruflichen Schule im Landkreis Karlsruhe besucht. Derzeit bereitet er sich auf den anstehenden Hauptschulabschluss vor. Im Anschluss daran würde er gerne eine Ausbildung in dem Malerbetrieb beginnen, wo er seit anderthalb Jahren regelmäßig als Praktikant arbeitet. Der Chef des kleinen Karlsruher Betriebes ist begeistert von dem Engagement und dem Einsatz seines Zöglings. Logisch, dass er Emmanuel einen Ausbildungsplatz angeboten hat, denn solch gute Erfahrungen hat er ja seit Jahren nicht mehr gemacht!

Auch Adama hatte für lange Zeit keine schönen Erfahrungen erlebt, bevor er 2014 über das Mittelmeer und Italien nach Deutschland kam. Davor hatte er ungefähr ein Jahr in Libyen unter menschenunwürdigen Bedingungen auf einer Baustelle gearbeitet. Mehrmals am Tag wurde er misshandelt und geschlagen. Unerträgliche Lebens- und Daseinsbedingungen herrschen auch in seiner Heimat, aufgrund der postkolonialen Entwicklungen und aktueller weltwirtschaftlicher Bedingungen, insbesondere durch die Ausbeutung der Goldvorkommen. So ist es nicht verwunderlich, dass viele junge Malis ihre Hoffnung in Europa sehen.

Integration durch Bildung

„Integration durch berufliche Ausbildung – Perspektiven für Flüchtlinge“, so lautet der Titel eines Zehn-Punkte-Programms, mit dem das Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg,  dem viele Landesministerien, die Bundesagentur für Arbeit, die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände angehören, die berufliche Ausbildung von Flüchtlingen fördern will. Auch Menschen wie Adama will das Bündnis helfen. Um das zu tun, wurde eigens eine Task Force gegründet. Sie soll die Problemfelder bei der Integration von Flüchtlingen in Ausbildung identifizieren und gemeinsam konkrete Lösungen entwickeln.

Doch wie sieht es in der Realität aus?

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SchülerInnen einer VABO Klasse im Kreis Karlsruhe (Foto: Julia Stove)

Auch im Landkreis Karlsruhe sind mittlerweile in fast allen beruflichen Schulen VABO Klassen eingerichtet worden. Ziel dieser Klassen ist die intensive Deutschförderung. Sie sollen den ausländischen Jugendlichen durch den Spracherwerb und eine erste berufliche Vorqualifikation den Einstieg in den Ausbildungs-, bzw. Arbeitsmarkt erleichtern.

Im Schuljahr 2014/15 wurden noch Schülerinnen und Schüler bis 21 Jahren und älter aufgenommen. Seit Beginn dieses Schuljahres dürfen allerdings nur noch Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren eine VABO Klasse besuchen. Für die über 20jährigen besteht dadurch keine Möglichkeit mehr, einem  geregelten Schulalltag nach zu kommen. Dies ist besonders tragisch, zumal gerade bei Flüchtlingen das anagraphische Alter allein kein vernünftiges Kriterium für die Beschulung ist. Viele der Jugendlichen besitzen bereits aus ihren Herkunftsländern gute Schulbildungen, sie weißen jedoch erhebliche Lücken aus, weil sie in den Jahren des Krieges und/oder der Flucht keine Schule mehr besuchen konnten.

Geeignete Kandidat/innen gesucht!

Noch selektiver ist der staatlich geregelte Zugang zum Ausbildungsmarkt. Momentan schießen die Initiativen zur Ausbildungsvermittlung nur so aus dem Boden. Ein lukrativer Markt für manchen Bildungsträger entsteht buchstäblich über Nacht. Kümmerer, Integrationslotsen, Profiler, FlüchtlingsausbildungsberaterInnen ziehen los und suchen „geeignete“ KandidatInnen für ihre Aufgaben. Doch was ist mit „geeignet“ eigentlich gemeint?

Seit Mitte vergangenen Jahres kam ein Begriff auf, der viele Fragezeichen aufwirft, aber auch viel Unmut bei den Betroffenen und UnterstützerInnen erzeugt: die Bleibeperspektive. Der Begriff erlangte rechtliche Bedeutung als das Asylpaket I im Herbst 2015 verabschiedet wurde: nur wer mit höher Wahrscheinlichkeit einen rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erwarten kann, kann schon während des Asylverfahrens an den Integrationskursen teilnehmen und von einem der zahlreichen Förderungsprogrammen wie Einstiegsqualifizierung (EQ), ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) oder assistierter Ausbildung (ASA) profitieren.

Die Bleibechancen werden nicht individuell, sondern an der auf das Herkunftsland bezogenen durchschnittlichen Schutzquote (Asylanerkennungen, Gewährungen von subsidiärem Schutz sowie Feststellungen eines Abschiebeverbotes) festgemacht. Momentan werden Flüchtlinge daher in drei Gruppen aufgeteilt. Zu den Personen mit „guten Bleibeperspektiven“ gehören Flüchtlingen aus Syrien, Iran, Irak und Eritrea. Flüchtlingen aus den Krisenregionen Mali, Gambia, Somalia und  Sudan werden dagegen geringere Bleibechancen attestiert. Sie können nur noch hoffen, dass in den Förderprogrammen einige Plätze unbesetzt bleiben. Wer aus vermeintlichen „sicheren Herkunftsländern“ kommt (dazu zählen sowohl die EU-Staaten als auch Kosovo, Ghana, und Senegal u.v.m.) wird tout court als ohne Bleibeperspektive gekennzeichnet. Für die ist der Zugang zu den Hilfsmaßnahmen so gut wie versperrt.

Die Ungleichheit beim Zugang zu den Ressourcen schlägt sich auch im Alltag nieder. Die Aufteilung in unterschiedliche Gruppen führt vor allem auch in den Gemeinschaftsunterkünften zu massiver Unruhe. Das spürt auch Adama jeden Tag. Seit zwei Jahren lebt er in einer Gemeinschaftsunterkunft, gemeinsam mit Menschen aus Eritrea, Irak, Syrien, Afghanistan und Gambia. Bisher waren eher die unterschiedlichen Alltagsgewohnheiten, die das Zusammenleben auf die Probe stellten. Oft ist es zum Beispiel bis spät in die Nacht sehr laut, was Emmanuel das Lernen und den notwendigen Schlaf für die Schule sehr schwierig macht. Nun ist aber eine neue Dimension an Konkurrenz und Misstrauen untereinander eingezogen.

Keine Unterscheidung nach „guten und schlechten“ Flüchtlingen

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Klassenraum einer VABO Klasse im Kreis Karlsruhe (Foto: Julia Stove)

„Die Bündnispartner“, so ist in der gemeinsamen Erklärung des Ausbildungsbündnisses Baden-Württemberg zu lesen, „sehen in der großen Zahl an zugewanderten Menschen Chancen für Wirtschaft und Gesellschaft, wenn es gelingt, die Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit zu bringen.“  Das Durcheinander von teils sogar konkurrierenden Programmen des Bundes, der Länder und Kommunen, sowie privater Anbieter mit intransparenten Zugangskriterien hinterlässt in der Tat den Eindruck, dass die Integration von staatlicher Seite gar nicht gewünscht ist – trotz aller großspuriger Verlautbarungen.

Will man nicht bei Sonntagsreden und Lippenbekenntnissen bleiben, dann muss eine ernstgemeinte Initiative für die Integration von Flüchtlingen durch Bildung und Ausbildung folgende Elemente enthalten: die Entwicklung eines bundesweiten Masterplans zur Abstimmung aller Maßnahmen, ein Schulrecht bis 25 Jahre und die Gewährung des Bleiberechtes für die gesamte Schulzeit, Ausbildungszeit und natürlich darüber hinaus.

Vor allem aber muss die Unterscheidung nach „guten und schlechten“ Flüchtlingen verschwinden. Denn nicht die Integrationschancen müssen von politisch festgelegten „Bleibeperspektiven“ abhängen, sondern umgekehrt: der freie Zugang zu effektiven Integrationsmaßnahmen soll dazu dienen, die Lebensperspektive für jeden einzelnen Flüchtlingen nachhaltig zu erhöhen.

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