Beiträge für eine Lebendige Streitkultur in Karlsruhe

Bilderrätsel

Radikalenerlass zerstörte viele Berufslaufbahnen

Auflösung des Bilderrätsel Nr.15

labore et tacere (Foto: Gerlinde Fronemann)

Das Bild zeigt eine Aktion der „Initiative zur Verteidigung der Grundrechte“, die am 8. Mai 1982 auf dem Marktplatz stattfand und über die die BNN in ihrer Ausgabe vom 10. Mai 1982 auf S. 9 Folgendes berichtete: „… Ein makabrer Zug bewegte sich da auf des Oberbürgermeisters liebstem Platz: Voran ein Henker mit schwarzer Kapuze, der sechs gefesselte Lehrer hinter sich herzog – Gerlinde Fronemann und andere, die das Kultusministerium wegen angeblicher DKP – Mitgliedschaft maßregelte.“… Diese Aktion, „Das Maß ist voll“, richtete sich gegen die Politik des Radikalenerlass, die gerade in Baden-Württemberg unter Kultusminister Mayer-Vorfelder mit großer Härte betrieben wurde.

Der am 28.1.1972 von der Konferenz der Ministerpräsidenten, unter Vorsitz von Willy Brand, eingeführte Radikalenerlass sollte angebliche Verfassungsfeinde abwehren. Es sollten „Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mithilfe der „Regelanfrage“ wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom „Verfassungsschutz“ auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ durchleuchtet. In der Folge kam es in der BRD zu 11 000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Formell richtete sich der Erlass gegen „Links- und Rechtsextremisten“, in der Praxis traf er vor allem Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und anderer sozialistischer und linker Gruppierungen, von Friedensinitiativen bis hin zu SPD-nahen
Studierendenorganisationen. Dies ging vom Lehrer über Sozialarbeiter, Stadtplaner, Briefträger, Lokführer und Zollbeamten bis zum Friedhofsgärtner. Tausenden Bewerbern für den Öffentlichen Dienst, darunter vielen Lehramtsanwärtern, wurde der Eintritt ins Berufsleben verwehrt. Einschüchterung und Angst, auch Duckmäusertum waren die Folgen.
Allein in Karlsruhe waren über 20 Personen betroffen. Einer der ersten Berufsverbotsfälle in Karlsruhe war der verbeamtete Lehrer Fritz Güde, Lehrer am Humboldt-Gymnasium.
1974 wurde er wegen KBW-Mitgliedschaft (Kommunistischer Bund Westdeutschland)aus dem Schuldienst entlassen.

Ich war bereits 6 Jahre im Schuldienst, als es mich traf. Während 11 Jahren wurde ich zu unzähligen Anhörungen im Oberschulamt vorgeladen und musste Prozesse bis zum Bundesverwaltungsgericht führen. Den letzten Prozess gewann ich und wurde nach erneuten Anhörungen 1988 auf Lebenszeit verbeamtet. Ohne die jahrelange Solidarität und Unterstützung von Kollegen, Eltern, Freunden, Gewerkschaft, Initiativen im In und Ausland wäre es mir nicht möglich gewesen die 11 Jahre zermürbende Auseinandersetzung durchzustehen.

Nicht alle Betroffenen hatten so viel Glück wie ich. Vielen Lehramtsbewerbern wurde der Weg in den Beruf von Anfang an versperrt. Sie bekamen Ausbildungsverbot. D.h. sie konnten ihr Referendariat nicht in einer Schule machen, was die Voraussetzung für eine abgeschlossene Lehrerausbildung ist. Bis in die 1980er Jahre war dies nur im Beamtenverhältnis möglich. Viele mussten einen neuen Beruf erlernen, ganz von vorne anfangen. So auch Hans Ille aus Karlsruhe:

„Nach dem 1. Staatsexamen in Sport und Deutsch wurde meine Bewerbung für das Referendariat im September 1979 (notwendig für das 2. Staatsexamen) nach einer Anhörung im Oberschulamt abgelehnt. Begründung: Teilnahme an Veranstaltungen der DKP. Nach Widerspruch gegen diese Entscheidung und Abgabe einer 7-seitigen Eidesstattlichen Erklärung, stets für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, wurde meine Bewerbung abgelehnt. Inzwischen war ich zu der Meinung gelangt, dass wegen der gängigen Rechtsprechung in meinem Fall keine Chance gegeben war vor Gericht durchzukommen. Ich beantragte deshalb beim Arbeitsamt eine Umschulung zum Werkzeugmacher, die mir dann auch genehmigt wurde, weil ich in meinem Beruf als Lehrer ‚unvermittelbar‘ war. Als Werkzeugmacher habe ich dann ab Sommer 1982 bis zur Rente gearbeitet.“

Obwohl die Berufsverbote-Praxis der BRD bereits 1995 vom Europäischen Gerichtshof in Straßburg als Verstoß gegen die Menschenrechte verurteilt wurde, sind die Betroffenen in Baden-Württemberg noch immer nicht rehabilitiert. Deshalb hat sich die Initiativgruppe ‘40 Jahre Radikalenerlass’ seit 2012 darum bemüht, die damals Grün-Rote Landesregierung dazu zu bewegen, sich endlich für das begangene Unrecht zu entschuldigen, die Betroffenen zu rehabilitieren und in besonderen Einzelfällen von Altersarmut eine materielle Entschädigung zu gewähren.
Bis heute ist nichts passiert, aber wir lassen nicht locker.
Infos, Kontakt und Unterstützung finden sich unter: berufsverbote.de

Am 21.06.2018, um 17:00 Uhr gibt es im Rahmen der Ausstellung „Bewegt euch“, eine Führung zu Berufsverboten. Näheres auf druckschrift-ka.de/Veranstaltungen

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