Sie weht nur rund zwei Monate lang vom Schlossturm, die rote Fahne der Revolution, gehisst anlässlich der Ausstellung „Revolution! … Für Anfänger*innen“. Ein Karlsruher beschwert sich und will die badische Fahne wieder über dem Schloss wehen sehen. Es stellt sich heraus, dass diese auch zu Unrecht aufgezogen wurde. Auf öffentlichen Gebäuden im Eigentum des Landes dürfen nur Landes-, Bundes- oder Europaflaggen wehen, Flaggenverordnung Baden- Württemberg. Also hoch mit der Landesfahne, schwarz-gelb statt gelb-rot-gelb, die nicht erlaubten Flaggen eingemottet. Aufschrei der badischen Seele ob des fehlenden identitätsstiftenden Stückes Stoff am Schlossturm, Online-Petition und Protestbriefe verschiedener Politiker*innen nach Stuttgart folgen. Mitte Juli dann die Ausnahmegenehmigung der Landesregierung: für die Dauer der Ausstellung darf das Badische Landesmuseum das Karlsruher Schloss nach eigenem Ermessen beflaggen. Da weht es dann wieder badisch gelb-rot-gelb vom Schlossturm, und anlässlich der KAMUNA war sogar – ganz revolutionär – die rote Fahne für eine Nacht zu sehen.

Bilderrätsel Nr. 12
Mit dem Bilderrätsel schicken wir Euch auf die Suche nach widerständischen Menschen, Orten und Ereignissen der