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Refugees

Kein sicherer Hafen

Lager GURS 1940: Blaupause für „ANKER“-Zentren 2018 ?

Links: offizieller Stempel des Aufnahme-Lager Gurs (1939/40) - Mitte: Lager Gurs (1940) - Rechts: Lager Manching (2018)

Geschichte tut not: 1939 müssen abertausende Menschen vor den Truppen des Militär-Putschisten Franco aus Spanien nach Frankreich fliehen. Es sind Angehörige der Armee der spanischen Republik, Kämpfer*Innen der Internationalen Brigaden und Familien, die nach dem Sieg der von Hitler und Mussolini unterstützten Franco-Putschisten Angst vor Verfolgung haben müssen. Die französischen Behörden reagieren, indem sie in Südfrankreich in Grenznähe „Centres d’Acceuil pour Réfugiés“, also „Aufnahme-Zentren für Flüchtlinge“ einrichten. Eines der bekanntesten dieser „Aufnahme-Zentren“  ist das Lager GURS. In dieses Lager sperren die französischen Behörden Ende Oktober 1940 über 6500 Juden, die die Nazis am 22. Oktober 1940 aus ihrer Heimat in Baden, der Pfalz und dem Saarland deportiert hatten, unter ihnen knapp 1 000 Vertriebene aus Karlsruhe.

Die menschenunwürdigen Zustände im Lager Gurs 1940 ff. dürften hinlänglich bekannt sein. Die geplanten „Anker“-Zentren 2018 ff. („Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtung“) weisen Ähnlichkeiten auf die Schlimmes befürchten lassen:

  • niemand ist dort freiwillig, die Menschen werden zwangsweise eingewiesen – damals wie heute;
  • die Geflüchteten/Vertriebenen sind kaserniert, Zäune begrenzen den Zutritt, Sicherheitsdienste überwachen die Eingänge, erlauben oder verbieten Besuch – damals wie heute;
  • Zwangsgemeinschaften verhindern Privatsphäre, Teppich-Vorhänge zwischen Familien sind notdürftige visuelle Sperren; kein Mensch kann die Tür hinter sich zumachen – damals wie heute;
  • Arbeitsverbot produziert Langeweile, Aggressivität und Kriminalität – damals wie heute;
  • Kantinen-Essen und Versorgung durch Sachleistungen verunmöglichten damals den Zugang zu Rechtsanwälten (ohne Eigenmittel kein Rechtsschutz), heute werden die Sozialleistungen auf ein Taschengeld gemindert, z.T. gibt es überhaupt kein Geld, also für die Geflüchteten keine Möglichkeit, den Rechtsweg in Anspruch zu nehmen;
  • unabhängigen Berater*Innen und Anwält*Innen wird der Zugang verwehrt, damals immerhin rudimentär durch Mitarbeiter*Innen von Hilfsorganisationen im Lager wie Internationales Rotes Kreuz, Secours Suisse, Quäker… ermöglicht; heute hängt er von der expliziten Zustimmung der Einrichtungsleitung ab; sogenannte „Rechtsberatung“ soll ausschließlich durch BAMF-Mitarbeiter*Innen in Form von „Rückkehrberatung“ stattfinden;
  • kein Zugang der Kinder zu Kindergärten, öffentlichen Schulen oder sonstigen Bildungsangeboten; damals richteten Hilfsorganisationen eine „Schule“ im Lager Gurs ein; heute sind 45% der Geflüchteten in Deutschland minderjährig; erst Gerichte ermöglichen (heute) den Zugang der Kinder zu Regelschulen, gegen den Willen der bayrischen Landesregierung.

Was ähnlich aussieht, muss nicht gleich sein: Die Petain-Regierung in Vichy 1940 war kein Rechtsstaat in unserem Sinn, die Geflüchteten/Vertriebenen, die im Lager Gurs interniert waren, konnten keine Rechtsmittel gegen ihre Internierung einlegen, hatten allenfalls mithilfe der französischen Zivilgesellschaft und internationaler Hilfsorganisationen in Frankreich die Chance, ihre Auswanderung zu betreiben – sofern sie genügend finanzielle Mittel, Zugang zu Visa und Bürgen in möglichen Aufnahmestaaten hatten. Eine wichtige Rolle bei der Rettung von Gefährdeten spielte das „Emergency Rescue Commitee“ unter der Leitung von Varian Fry.

Die Diskussion um die im Koalitions-Vertrag von CDU/CSU und SPD festgeschriebenen „Anker“-Zentren zeigt, dass keinesfalls alle Bundesländer bereit sind, diese Isolier-Anstalten für Tausende Geflüchteter nach bayrischem Vorbild einzurichten. Die Proteste von insgesamt 24 Verbänden gegen die geplanten „Anker“-Zentren, v.a. gegen die Isolierung von Kindern und Jugendlichen dort, stören die beabsichtigte Missachtung der Menschenrechte von Geflüchteten erheblich – siehe unten. Auch die Gewerkschaft der Polizei (im DGB)  lehnt bei ihrem Delegiertentag am 25..4.2018 die geplanten „Anker“-Zentren ab, bezeichnet sie als „Lager“, wendet sich gegen eine „jahrelange Kasernierung und Isolation von Schutzsuchenden“ und stellt die Frage, ob man jemanden, der um Asyl  ersucht, einfach monatelang in einem Lager festhalten dürfe: „Dieser Mensch hat sich ja schließlich nichts zu Schulden kommen lassen.“

Die Geschichte von „Ankunfts-Zentren“ zeigt: Sie waren Lager, in denen Menschen eingesperrt waren, um sie aus Gurs und anderen „Centres d’Acceuil pour Réfugiés“ in den Tod abzuschieben, auch Menschen aus badischen Städte wie Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim.  Ab Mitte 1942 verschleppten die Nazis mithilfe der Vichy-Kollaborationsregierung die aus dem „Reich“ deportierten Juden, die das Lager Gurs weder legal noch illegal verlassen konnten bzw. nicht dort schon „gestorben“ waren, zurück ins „Reich“ und weiter nach Osten. Von den über 6 500 am 22. Oktober 1940 nach Frankreich verschleppten Juden deportieren die Nazis ab 1942 über 2 650 in Vernichtungslager im Osten.

Das zynische Kürzel „ANKER“ soll einen sicheren Hafen, soll Schutz  suggerieren, das Gegenteil ist beabsichtigt: Aufnahme in Internierungslagern hinter Stacheldraht, bis zu 18 Monaten Isolation von der Umwelt, Behinderung von rechtsstaatlichen Verfahren (über 40 % der Entscheidungen des BAMF wurden von Gerichten kassiert, also zugunsten der Geflüchteten korrigiert, bei Geflüchteten aus den Hauptherkunftsländern Syrien und Afghanistan über 60 %). Im Jahr 2016 haben die Behörden 25 000 Menschen „rückgeführt“, 2017 bis November über 22 000 – nicht in Vernichtungslager wie vor 75 Jahren, sondern in Kriegsgebiete wie Afghanistan oder nach Togo, einen Staat, bei dem das UNO-Flüchtlingskommissariat empfiehlt, derzeit niemand dorthin abzuschieben. Die Schicksale von „Rückgeführten“ werden nur in Einzelfällen bekannt.

Eine Lösung gibt es nicht, solange Despoten wie Assad und seine Helfershelfer weiter Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat zwingen, z.T. mit Waffen „made in Germany“. Also  ist vorläufig nur ein menschenrechtlich gebotener Umgang mit Geflüchteten einzufordern: dezentrale Unterbringung, Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, Schutz von Familien… siehe den offenen Brief von 24 Sozialverbänden. Proteste an Flughäfen können in Einzelfällen erfolgreich sein, Piloten haben sich schon mehrfach geweigert, zur „Rückführung“ bestimmte „Passagiere“ gegen deren Willen zu befördern.

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Weiterführende Informationen:

Der offene Brief steht als PDF unter https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/kok-informiert/detail/news/offener-brief-von-24-organisationen-zu-anker-zentren/

Die Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (im DGB): http://www.taz.de/!5498854/ und: https://www.stern.de/politik/deutschland/asyl-streit–bundespolizei-rebelliert-gegen-seehofers-ankerzentren-7960852.html

 

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