“Drittstaatenregelung” tritt in Kraft – Artikel 16 Grundgesetz wird zu Artikel 16a
Am 1. Juli 1993 trat die Änderung des Grundgesetzes in Kraft. Was als Asylkompromiss bezeichnet wurde, war in Wahrheit die de facto Abschaffung des Menschenrechts auf Asyl. Kernidee der neuen Asylregelung war die Abschottung Deutschlands, das Asylrecht blieb zwar formal erhalten, aber der Personenkreis derer, die es in Anspruch nehmen konnten, wurde drastisch reduziert. Erreicht wurde dies durch die Regelung, dass Geflüchtete kein Asyl erhalten konnten, die über einen “sicheren Drittstaat” einreisten. Welche Parallele zur Situation heute. Im Jahr 2018 können Asylsuchende in die Staaten abgeschoben werden die als “sichere Herkunftsländer” bezeichnet werden.
In dieser Ausgabe der Druckschrift wollen wir uns damit befassen, wie es zu dieser Verschärfung in der Flüchtlingspolitik kam, um dann in einem weiteren Beitrag in der nächsten Ausgabe darauf einzugehen, welche verheerende Wirkung diese Grundgesetzänderung bis zum heutigen Tag hat.
Staatliche Abschreckungspolitik und rassistische Pogrome
Nach der Bundestagswahl 1987 waren die staatlichen Angriffe auf Geflüchtete immer stärker geworden. Zusätzlich zum bereits existierenden Arbeitsverbot für Asylbewerber wurden die Stimmen immer lauter, die nach der Verkürzung der Asylverfahren riefen und eine beschleunigte Abschiebung forderten. Diese Stimmen kamen vor allem von CDU – Innenpolitikern. Bayern und Baden-Württemberg wurden zu Vorreitern bei der Abschreckungspolitik. Das Sammellagerkonzept wurde in diesen Bundesländern durchgesetzt, bisher waren Asylsuchende in dezentralen Wohneinheiten untergebracht. Am 18.03.1989 fand in Karlsruhe auf Initiative des Flüchtlingsrates Karlsruhe – Mitte 1987 gegründet – und der Landtagsfraktion der GRÜNEN Baden-Württembergs ein Hearing gegen Sammellager und gegen den Neubau der zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Baden-Württemberg (ZAST) statt (Dokumente zu diesem Hearing finden sich in einer Broschüre vom Februar 1990 mit dem Titel: “Gegen Sammellager und Abschreckungspolitik” Herausgeber Flüchtlingsrat Karlsruhe).
Zu der menschenverachtenden staatlichen Politik kam der rassistische Terror, der Deutschland in den 90er-Jahren erfasste. Ortsnamen wie Hoyerswerda, Hünxe, Rostock-Lichtenhagen und Mölln erlangten traurige Berühmtheit. Angestachelt von Nazis haben an diesen Orten tausende durch Rassenhass aufgehetzte Deutsche Geflüchtete in ihren Heimen angegriffen und mit dem Tode bedroht, oder wie in Mölln ganze Familien ermordet.
Proteste von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen
Es gab natürlich auch Widerstand gegen diese furchtbaren Entwicklungen. Für den 26. Mai 1993 anlässlich der 3. Lesung der Asylrechtsänderung, eingebracht von CDU-Regierung und SPD-Opposition, diese hatte sich ursprünglich gegen die Abschaffung des Artikel 16 ausgesprochen rief ein breites Bündnis dazu auf den “Bundestag zu blockieren”. Im Aufruf zu der Demonstration, der von sämtlichen Flüchtlingsorganisationen, kirchlichen Kreisen und bekannten Persönlichkeiten unterstützt wurde, heißt es u.a. “Die Brandstifter*innen sitzen in Bonn” (viele zusätzliche Informationen über die Diskussion in der Flüchtlingsbewegung und die Mobilisierung gegen den rassistischen Terror und staatliche Abschreckungspolitik finden sich in der antirassistischen Zeitung Morgengrauen und in SoZ aktuell herausgegeben von der Vereinigten Sozialistischen Partei (VSP).
In einem “Offenen Brief” forderten DIDF Karlsruhe, die GRÜNEN Karlsruhe, Sozialistische Linke Karlsruhe, VVN-BDA Karlsruhe die im Karlsruher Gemeinderat vertretenen Parteien auf den “Rechten Terror zu stoppen”, sich für “Gleiche Rechte für alle Menschen, deutsche und ausländische” einzusetzen und forderten “Keine Genehmigung von Aktionen und Veranstaltungen faschistischer und rassistischer Organisationen”.