Seit Wochen hält das vom Gemeinderat diktierte Sparprogramm mit einem Gesamtvolumen von 404 Millionen Euro die Betriebe und Verwaltungen der Stadt Karlsruhe in Atem. Der eingeleitete Haushaltsstabilisierungsprozess klammert kein Unternehmen und keinen Bereich städtischer Leistungen, weder die Verkehrsbetriebe, das Klinikum, die Messe, die Bäderbetriebe, die Verwaltung noch den Sozial- und Erziehungsbereich aus.
Den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen ist klar, dass die angepeilten Einsparungen nicht ohne massive Einschnitte bei den Leistungen für BürgerInnen oder zu Lasten der Beschäftigten, in Form von Arbeitsplatzabbau, Arbeitsverdichtung und Leistungskürzungen erreichbar sind.
Tatsächlich haben alle Betriebe mittlerweile Sparvorgaben erhalten, die in Basisgruppen diskutiert werden sollen, um Einsparvorschläge zu erarbeiten. Es ist jedoch Aufgabe der Politik und nicht der Beschäftigten und Gewerkschaften, zu entscheiden, welche Leistungen für die Bevölkerung gestrichen werden.
Darum wurde auf einer von ver.di einberufenen Konferenz der Betriebs- und Personalräte des „Konzern Stadt Karlsruhe“ am 14.10.2015 eine Resolution verabschiedet, die von den Gremien getragen wird und die die Grundlage für die Gespräche mit der Stadt bildet.
Die genannte Form der Selbstbeteiligung wird darin abgelehnt, weil sie den vielen tausend Beschäftigten nicht gerecht wird, die im öffentlichen Auftrag, in Betrieben und Verwaltung der Daseinsvorsorge nachkommen. Schon jetzt arbeiten viele an der Belastungsgrenze, um Sozial- und Betreuungsleistungen zu erbringen, die medizinische Versorgung zu gewährleisten, den öffentlichen Verkehr, die Straßenreinigung, Müllentsorgung und Energieversorgung aufrecht zu erhalten oder in Theatern, Bibliotheken, Museen, Musikschulen oder Volkshochschulen das kulturelle Leben zu bereichern.
Daher unterstützt ver.di die in der Resolution aufgestellten Forderungen an Stadt und Politik, die die Interessen von BürgerInnen und Beschäftigten aufgreifen.
Die Betriebs- und Personalräte fordern, dass im Zuge des Haushaltskonsolidierungsprozesses nicht in die Besitzstände der Beschäftigten eingegriffen werden darf, was auch den Erhalt errungener Sozialleistungen umschließt. Außerdem sollen keine weiteren Arbeitsverdichtungen erfolgen und die Zukunftsperspektiven der Auszubildenden nicht aufs Spiel gesetzt werden.
Im Interesse der BürgerInnen wird beispielsweise gefordert, dass alle Sparvorhaben hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Sicherung der Daseinsvorsorge zu überprüfen sind.
Als ver.di sind wir die Klammer über alle Betriebe und Verwaltungen und stehen an der Seite der Beschäftigten und der Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen weder Leistungskürzungen noch eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.
[…] Im Frühjahr 2015 sickerten erste Hinweise aus der Stadtverwaltung, dass die Stadt Karlsruhe aufgrund ständig steigender Ausgaben in ein strukturelles Defizit hineinliefe. Ohne das Ergreifen von Gegenmaßnahmen würde sich dieses Defizit bis zum Jahr 2022 auf € 400 Millionen summieren. […]