Beiträge für eine Lebendige Streitkultur in Karlsruhe

Stadtleben

Der „Garten der Religionen“

Raum des interkulturellen Dialogs der Gläubigen?

Konzept vom “Garten der Religionen. (Foto: Helleckes-Landschaftsarchitektur)

Am 24. September 1715 wurde der Karlsruher Privilegienbrief erlassen, der den Bürgern neben zahlreichen Sonderrechten auch die Religionsfreiheit gewährte. Die in ihm festgehaltenen Rechte und Vergünstigungen sollten Bürger zur Ansiedlung in der frisch gegründeten Planstadt bewegen. Er wies bereits einige Merkmale moderner Verfassungen auf und wird nicht zuletzt auch deswegen im Rahmen der 300-Jahr-Feier der Stadt Karlsruhe als besondere Errungenschaft gerühmt.

Der Gewinner des Publikumspreises des zum Stadtgeburtstag ausgeschriebenen Ideenwettbewerbs hat mit dem „Garten der Religionen“ das vom Stadtgründer gewährte Privileg der Religionsfreiheit als Thema aufgegriffen. Im Citypark Südstadt-Ost entsteht derzeit eine kreisförmig ummauerte Fläche, innerhalb derer am prominentesten die fünf offiziellen Weltreligionen Hinduismus, Buddhismus, Judentum, Christentum und Islam repräsentiert sind. Die Stadt Karlsruhe, die auch als Bauträger fungiert, finanziert das Projekt mit einer Viertelmillion Euro.

Der Garten der Religionen soll den interreligiösen Dialog fördern und Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtung als Begegnungsort dienen. Christoph Rapp, der uns als einer der Initiatoren des Projekts als Gesprächspartner zur Verfügung stand, schließt hierbei ausdrücklich auch Menschen ohne Religion mit ein. Er selbst bezeichnet sich als Agnostiker.

Der Garten billigt den zahlenmäßig stärksten Glaubensrichtungen auch den meisten Raum zu, abseits dieser fällt die Diversität der repräsentierten Bekenntnisse eher gering aus. Von der Bewerbung der relativ unbekannten Glaubensgemeinschaft der Eckankar, die 1965 in den USA gegründet wurde und Konzepte aus dem Buddhismus und den abrahamitischen Religionen vereint, war man zunächst überrascht. Eine Zusammenarbeit kam aber letztlich deshalb nicht zustande, weil die Bewerbung aus Zeitmangel später zurückgezogen wurde. Mit einer Anfrage der Zeugen Jehovas oder der Scientologen hätte man hingegen seine Schwierigkeiten gehabt. Die Freireligiöse Gemeinde hat eine eigene Stele; der schiitische Islam wiederum ist mangels Ansprechpartner vor Ort nicht vertreten.

Wo lässt sich die Grenze ziehen? Darf ein Garten der Religionen, der sich der Verständigung verschrieben hat, nach eigenem Ermessen darüber entscheiden, welche Glaubensrichtung dort repräsentiert sein soll und welche nicht? Wir erfuhren zwar, dass deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten Voraussetzung für die Berücksichtigung gewesen sei. Ob und wie diese Kriterien im Einzelfall geprüft wurden und inwiefern die systematische Vertuschung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche, die Befürwortung von Sklaverei, die Unterdrückung von Frauen oder die Verunglimpfung Homosexueller in den vertretenen Glaubensrichtungen mit diesem Anspruch in Einklang gebracht werden konnten, bleibt unklar.

Trotz der Zusicherung, dass auch Konfessionslose und Atheisten willkommen seien, sind sie im Garten der Religionen nicht explizit vertreten; auch der Name des Projekts lässt diese Offenheit nicht erkennen.

Die Dauer des Projekts ist zunächst auf 5 Jahre angelegt. Sollte danach ein Investor Interesse an dem Baugrund bekunden, wird das Schicksal des Gartens wohl davon abhängen, wie gut er von den Karlsruher Bürgern angenommen werden wird.

Giordano-Bruno-Stiftung

Die Giordano-Bruno-Stiftung vertritt die Position des „Evolutionären Humanismus“, die Mitte des letzten Jahrhunderts von dem bedeutenden Evolutionsbiologen und ersten Generaldirektor der UNESCO, Julian Huxley, formuliert wurde.

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