Stadtleben

Kommentar: Wem gehört die Stadt?

Und was ist das „Recht auf Stadt“?

Wer, wie der Verein, für ein solidarisches Leben und ein Leben in einem solidarischen Umfeld eintritt, wird die Fragen so beantworten: Die Stadt gehört ihren BewohnerInnen, den Menschen, die die Stadt als Lebens- und Entfaltungsraum begreifen und nicht nur als bloßen Wohn- und Arbeitsort. Das „Recht“ auf Stadt ist dabei jedoch nicht als erstreitbare Forderung im juristischen Sinn zu denken, sondern vielmehr als natürlicher Anspruch, der aus den Bedürfnissen der Menschen entspringt und angeeignet werden muss.

Dieser Auffassung steht die besitzrechtliche und ökonomische Situation der Städte entgegen, die angesichts überschuldeter Kommunen in ständiger Konkurrenz untereinander um die Gunst der Investoren buhlen. Im Fokus stehen prestigeträchtige Großprojekte für materiellen und kulturellen Konsum – Aushängeschilder der modernen Stadt, die als riesige Werbefläche für Unternehmen fungiert und immer mehr selbst zu einem Unternehmen wird. In dieser Logik steht auch der Versuch, attraktiv für die „kreativen Leistungsträger“ der modernen Gesellschaft zu sein, indem die Stadt wohn-und freizeittechnisch aufgewertet wird. Die Folgen sind Mietsteigerungen, der Verlust von öffentlichem Raum und das An-den-Rand-Drängen ökonomisch irrelevanter Bevölkerungsteile.

Dass die Bedürfnisse der Menschen dabei auf der Strecke bleiben, liegt auf der Hand. Und in zahlreichen Städten regt sich Widerstand gegen diese Entwicklungen – mit unterschiedlichsten Hintergründen, Themen und konkreten Forderungen, aber alle mit dem zentralen Anspruch des „Rechts auf Stadt“.

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