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Ökonomie

Wasser benötigt Schutz

Stadtwerke warnen vor den Risiken von TTIP und CETA

Bald Realität? Die Trinkwasserprivatisierung. (Fotomontage: Benedict Holbein)

Die Folgen der Freihandelsabkommen für die Wasserversorgung könnten gravierend sein, seien der Bevölkerung jedoch bislang kaum bekannt, warnt der Leiter der Karlsruher Trinkwasserversorgung Professor Matthias Maier in einer Pressemitteilung der Stadtwerke Karlsruhe vom 18.07.2016. Seit 2013 laufen hierzu Untersuchungen bei den Stadtwerken Karlsruhe. Die Sachverhalte sind nur schwer verständlich. Dabei zeigt sich, dass CETA und TTIP verschiedene Gefahren für die Wasserwirtschaft bergen, über die die Bevölkerung kaum informiert ist.

Die Gefahr sogenannter Negativlisten

Bei den Freihandelsbestimmungen wird für die in unterschiedliche Kategorien eingeteilten Erbringungsarten mit verschiedenen Listen operiert. Bei Positivlisten müssen die Bereiche, die liberalisiert werden sollen, explizit genannt werden, während bei Negativlisten, Bereiche wie beispielsweise die Trinkwasserversorgung von der allgemeinen Liberalisierungspflicht ausgenommen werden müssen. Während bei bisherigen Abkommen, so auch bei TTIP, überwiegend Positivlisten Anwendung finden, ist die Besonderheit bei CETA, dass ausschließlich mit Negativlisten gearbeitet wird. Das birgt die Gefahr, dass es zu umfassenden, verbindlichen Verpflichtungen zur Marktöffnung im Bereich der Daseinsvorsorge kommt, zumal die „Public Utilities“ Klausel der EU nur eingeschränkten Schutz öffentlicher Versorgungsleistungen bietet. Daher lehnt auch der Karlsruher Gemeinderat in seiner Stellungnahme vom Oktober 2015, auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNE, KULT und Die Linke hin, die Verwendung von Negativlisten grundsätzlich ab. Überdies wird darin eine umfassende Herausnahme der Daseinsvorsorge, beispielsweise der Wasserversorgung, der Abfallentsorgung, des ÖPNV sowie der sozialen Dienstleistungen und der Gesundheitsvorsorge von den Marktöffnungsverpflichtungen gefordert.

Marktzugang und Investitionsschutz

Neben den Bestimmungen zur Liberalisierung des Marktzugangs,zur „Nicht-Diskriminierung“ ausländischer Unternehmen und zur Gewährung von Subventionen , beinhalten CETA und TTIP auch Investitionsschutzbestimmungen. Diese eröffnen Investoren die Möglichkeit, abseits von öffentlichen, rechtsstaatlichen Prozessen mithilfe von Schiedsgerichten Schadensersatzansprüche für nicht-erzielte Gewinne aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, etwa zum Umwelt- oder Verbraucherschutz, geltend zu machen. So könnte beispielsweise die Ausweisung von Wasserschutzgebieten behindert werden.

Trinkwasser, Abwasser- und Wasserschutz

Durch den nur lückenhaften Schutz bei den Marktzugangsbestimmungen in den Freihandelsabkommen kann sich der Liberalisierungs- und damit Privatisierungsdruck in der Wasserversorgung und besonders der Abwasserentsorgung erhöhen. Zudem gefährden CETA und TTIP das in der EU geltende und für die Qualitätssicherung beim Trinkwasser notwendige Vorsorgeprinzip, wonach die Unbedenklichkeit von Stoffen vor ihrer Zulassung geprüft werden muss. Die zusätzlichen Investitionsschutzbestimmungen brächten parallel dazu nicht abschätzbare finanzielle und ökologische Risiken für Kommunen mit sich.

Die Stadtwerke Karlsruhe sowie verschiedene Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern daher die vollständige Herausnahme der Wasserversorgung aus den Freihandelsabkommen.

Die Wasserversorgung ist indes nur einer von vielen Aspekten bei CETA, TTIP und dem noch weniger bekannten TiSA, über deren Verhandlungen und Auswirkungen die Öffentlichkeit kaum informiert ist. Initiativen aus der sozialen und ökologischen Bewegung, Verbände und Parteien rufen für den 17.09.2016 zu einem Aktionstag gegen die Freihandelsabkommen auf. In Stuttgart findet an diesem Tag eine Großdemonstration statt.

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